Gemeinde Rechberghausen

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Besonderer Besuch im Rathaus

Am Donnerstag, 1.8. bat ein Zimmermann auf Wanderschaft um sein Wegegeld bzw. seine Wanderunterstützung im Rechberghäuser Rathaus.

Zur Begrüßung wurde ein Spruch aufgesagt, das Wanderbuch gesiegelt, unterschrieben sowie die Wanderunterstützung ausbezahlt. Zum Dank erhielten die Mitarbeiter im Rathaus ein Dankeschön und einen Verabschiedungsspruch.

Wanderschaft, Walz oder auch Tippelei, alle drei Begriffe stehen für die selbe Tradition. Kaum ein Handwerk hat eine so lang überlieferte und gelebte Tradition wie das Zimmerhandwerk. Die Wanderschaft dauert üblicherweise drei Jahre und einen Tag und wird nach dem Abschluss der Lehrzeit begonnen. Heute gehen die Gesellen freiwillig auf Wanderschaft, im Mittelalter war es üblich, dass der ausgelernte Handwerker seinen Heimatort für mehrere Jahre verließ. Um Erfahrung zu sammeln und sich fortzubilden, aber auch die Sicherheit für den ausbildenden Meister, nicht sofort junge Konkurrenz im selben Ort zu haben. Drei Jahre und einen Tag dürfen sich die Wandergesellen ihrem Heimatort nicht mehr als 50 km nähern. Neben dieser Regel gibt es noch viele weitere, die auf Bräuche aus dem Mittelalter zurückgehen:

  •     Schuldenfrei
  •     Keine Frau und keine Kinder: Es soll niemand auf das Einkommen des Wandergesellen angewiesen sein. Single muss man nicht sein, aber wer verlobt ist sollte nicht auf Wanderschaft gehen.
  •     Die Gesellenprüfung muss bestanden sein.
  •     Kleidungsvorschriften, auch Sponkluft (Reisekluft) genannt: Zimmererhose mit großem Schlag, Staude (weißes Oberhemd), Weste, Jackett, Hut, Charlottenburger (Tuch, in dem die Habseligkeiten gebündelt sind) und Stenz (Wanderstab)
  •     Ohrring ist Pflicht: In der Anfangszeit der Wanderschaft waren es Ohrring aus Gold, die so wertvoll waren, dass damit das Begräbnis des Wandergesellen bezahlt werden konnte, falls dieser auf der Straße oder bei der Arbeit tödlich verunglückte. Wer klaute oder andere Straftaten beging, dem wurde der   Ohrring   ausgerissen, damit jeder sehen konnte, dass dieser Wandergeselle nicht ehrenwert und ein „Schlitzohr“ war.
  •     Kein Handy und kein Internet
  •     Kein eigenes Auto: Trampen oder wandern ist angesagt. Öffentliche Verkehrsmittel sind verpönt.
  •     Während der Wanderzeit besitzt man nur das, was man tragen kann.
  •     Jeder Wandergeselle soll sich so verhalten, dass auch der nächste Wandergeselle gerne gesehen ist.
  •     In der Regel wird man für seine Arbeit nur mit Unterkunft und Verpflegung entlohnt.
  •     Ein Wandergeselle darf nirgendwo länger als drei Monate bleiben.
  •     Das Wanderbuch ist das wichtigste Utensil. Hier werden die Beschäftigungs- und Wanderzeiten festgehalten und dient als Bestätigung der Reise.


Obwohl es so viele strenge Regeln gibt, wird dem Reisenden nicht vorgeschrieben, welche Orte er besuchen muss. Jeder kann selbst entscheiden, wie viel er von der Welt sehen oder wo er arbeiten möchte.

2015 wurde die Walz von der Unesco sogar als Weltkulturerbe anerkannt.

Wir wünschen „unserem“ Zimmermann: Glück zu Weg und Steg, zu Wasser und zu Land, wo ihn der liebe Gott hin gesandt.

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