Gemeinde Rechberghausen

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Grundsteuerreform 2025

Die Grundsteuerbescheide von der Gemeinde Rechberghausen werden Ende Dezember2024/Anfang Januar 2025 verschickt bzw. zugestellt. Mit Ihrem Bescheid erhalten Sie auch ein Beiblatt (siehe auch:
https://www.rechberghausen.de/de/buergerservice-rathaus/service/steuern-gebuehren) mit folgenden Inhalten:


I. Allgemeine Informationen
II. Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was?
  1. Zuständigkeit Finanzamt
  2. Zuständigkeit Gemeinde
III. Was bedeutet (Gesamt-)Aufkommensneutralität?
IV. Welche Wirkung hat der Hebesatz?
V. Weitere Informationen und Anzeigepflichten


Ergänzend dazu weist die Verwaltung auf Folgendes hin:


Die Bewertungen und Einordnungen von Grundstücken werden vom Finanzamt vorgenommen. Die Gemeinde erhält die Grundsteuermessbeträge und die Arten der Grundsteuer (A oder B) vom Finanzamt vorgegeben und multipliziert diese lediglich mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz. Die Hebesätze der Gemeinde Rechberghausen wurden aufkommensneutral für die Grundsteuer A auf 400 % und Grundsteuer B auf 285 % festgesetzt. Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben.
Die bereits erteilten SEPA-Basislastschriftmandate zur Grundsteuer haben auch für die Grundsteuer 2025 weiter Gültigkeit.
Das Finanzamt Göppingen erreichen Sie für Anliegen der Grundsteuerreform unter Tel. 07161/9703-5011. Für Anliegen, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung unter Tel. 07161 501-35 oder per E-Mail: boebel@gemeinde.rechberghausen.de.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt), Grundsteuermessbescheid (Finanzamt) oder Grundsteuerbescheid (Gemeinde) hat gemäß § 80 (2) VwGO keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Grundsteuer muss trotz eingelegtem Widerspruch bezahlt werden. Falls der Widerspruch Erfolg hat, wird die Grundsteuer entsprechend rückwirkend korrigiert.
Ergänzend ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Rechberghausen grundsätzlich keinen Erfolg hat, wenn die Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) angefochten werden soll. Ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt erfolgreich, wird die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde automatisch geändert.

 

https://www.rechberghausen.de/de/buergerservice-rathaus/service/steuern-gebuehren

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