Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung am 12.12.2024

TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2024 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.
 

TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.

 
TOP 3: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Rechberghausen - Vergabe
Mit einem kommunalen Wärmeplan soll aufgezeigt werden, wie die Wärmeversorgung in einer Gemeinde in der Zukunft klimaneutral ausgestaltet werden kann. Kommunen in der Einwohnergröße von Rechberghausen sind verpflichtet, bis 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Nachdem nun ein Förderbescheid einging, wonach 80 % der Kosten für die Erstellung des Plans gefördert werden (max. jedoch bis zu Kosten in Höhe von 30.000,– €), soll der Einstieg in den Prozess erfolgen. Der Förderzeitraum ist vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2025 definiert.

Die Gemeinde hat fünf Dienstleister um die Vorlage eines Angebotes gebeten. Leider ging auf diese Ausschreibung nur ein Angebot ein. Erfreulicherweise hat mit der Rationellen Energie Süd GmbH (RES) aus Geislingen ein lokaler Akteur ein Angebot vorgelegt. Das Angebot der RES beinhaltet die Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu brutto 42.840,– €. Unter Berücksichtigung der Förderung verbleibt bei der Gemeinde noch ein Kostenanteil in Höhe von 12.840,– €.

Der Gemeinderat beauftragte die RES mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Rechberghausen zu brutto 42.840,– € und beauftragte die Verwaltung, im Haushaltsplan 2025 die entsprechenden Mittel hierfür einzustellen.

 

TOP 4: Hundesteuer - Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rechberghausen
Die Hundesteuer in Rechberghausen wurde letztmals mit Wirkung zum 01.01.2017 angepasst. Der kreisweite Vergleich zeigt, dass es insbesondere bei der Steuer für den ersten Hund nur noch wenige Gemeinden gibt, die eine so geringe oder gar noch geringere Hundesteuer erheben als die Gemeinde Rechberghausen. Auch bei der Steuer für die weiteren Hunde liegt die Gemeinde Rechberghausen auf den hintersten Plätzen. Dagegen liegt die Gemeinde Rechberghausen bei der Steuer für Kampfhunde eher im oberen Mittelfeld des kreisweiten Vergleiches.

Die Hundesteuer ist keine Aufwandssteuer und somit können der Hundesteuer grundsätzlich keine Aufwendungen gegenübergestellt werden. Dennoch soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde Rechberghausen jährlich einen Betrag von ca. 4.500 € (jährliche Dynamisierung und abhängig von der Einwohnerzahl) an den Tierheimverbund im Landkreis Göppingen für die Unterbringung von Fundtieren entrichtet. Künftig ist hier mit höheren Aufwendungen zu rechnen, da der Tierheimverbund beabsichtigt, eine neue Vereinbarung mit einer höheren Kostenbeteiligung durch die Gemeinden zu erreichen. Darüber hinaus veranschlagt die Gemeinde regelmäßig Mittel für neue Hundetoiletten im Haushaltsplan. Die Kosten für eine Hundetoilette belaufen sich auf ca. 600 – 700 €, der Einbau erfolgt in der Regel durch den Bauhof. Die Kosten für Hundekotbeutel belaufen sich jährlich auf ca. 5.000 €. Nach einer Schätzung der Verwaltung beläuft sich der Aufwand des Bauhofs für das Leeren der Hundetoiletten auf ca. 20.000 € (6 Stunden pro Woche) im Jahr.

Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Hundesteuer und den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Rechberghausen. Auf die Bekanntmachung in diesem Schurwaldboten wird verwiesen.

 

TOP 5: Abwasserbeseitigung - Kalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassergebührensatzung
Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, daher dürfen im Bereich der Abwasserbeseitigung keine Gewinne erzielt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass etwaige Überschüsse innerhalb von fünf Jahren im Rahmen einer Gebührenkalkulation an den Gebührenzahler zurückgegeben werden müssen. Daher werden in Rechberghausen die Abwassergebühren grundsätzlich alle zwei Jahre neu kalkuliert, aktuell war die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 erforderlich.

Die Verwaltung hat dem Gremium ausführlich die der Gebührenkalkulation zugrundeliegenden Parameter vorgestellt. Der Kalkulation der Schmutzwassergebühr liegt eine Veranlagungsfläche von 315.300 m² zugrunde. Dieser Wert basiert auf der Veranlagungsfläche zum Ende des Jahres 2023 unter Berücksichtigung von erwarteten Flächenzuwächsen (Baugrundstücke) zudem liegt der Kalkulation für die Schmutzwassergebühr eine Schmutzwassermenge von 220.100 m³ zugrunde, dieser Wert stellt die durchschnittliche Schmutzwassermenge der letzten 5 Jahre dar.

Diese zugrundeliegenden Aufwendungen beinhalten neben den jährlich laufenden Kosten auch jeweils eine größere Kanalsanierungsmaßnahme in den Jahren 2025 und 2026 in der Größenordnung von ca. 160.000 €. Im Jahr 2025 wurde dabei die bereits vergebene Kanalsanierungsmaßnahme berücksichtigt, die erst im Jahr 2025 ausgeführt wird. Für das Jahr 2026 wird mit dem beauftragten Ing.-Büro eine weitere Maßnahme im Rahmen der Eigenkontrollverordnung erarbeitet.

Insbesondere der Einstieg in die Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Messnetzkonzeption (Ausrüstung mit Netzwerktechnik und Bauwerkssanierungen) am Regenüberlaufbecken 130 (Stuifenstraße, vgl. TOP 7) mit eine Kostenvolumen von rund 900.000 € sowie die Planung und Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen an den Regenüberlaufbecken (veranschlagte Gesamtkosten von 1.215.000 € (2025) bzw. 1.600.000 € (2026) führt zu einer deutlich spürbaren Belastung des Gebührenzahlers.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Funktion und Wichtigkeit eines Regenüberlaufbeckens kurz erläutern:

Ein Regenüberlaufbecken (RÜB) ist ein Bauwerk zur Mischwasserbehandlung, welches sich bei Regen füllt und während und nach dem Regenereignis zur Kläranlage entleert wird. So führen nur mäßig starke bis sehr starke Regenereignisse zu einem Überlaufen ungereinigten Mischwassers in das Gewässer, während der Abfluss kleiner bis mittlerer Regenereignisse – die einen Großteil des jährlichen Niederschlagsgeschehens ausmachen – gespeichert und zur Kläranlage geleitet wird.

Die Bemessung des notwendigen Volumens eines Regenüberlaufbeckens erfolgt anhand einer Schmutzfrachtsimulation, auf deren Basis eine sog. wasserrechtliche Genehmigung erteilt wird.

Für die Regenüberlaufbecken der Gemeinde war eine neue wasserrechtliche Genehmigung notwendig, die zwischenzeitlich erteilt wurde und dazu führt, dass für die insgesamt 7 RÜBs der Gemeinde werden in den durch das Landratsamt Göppingen neu erteilten Genehmigungen große Umbauarbeiten gefordert.

Im Rahmen seines Ermessens hat der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen, vollständigen, Einstellung der Gebührenüberdeckungen aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von 87.450,04 € bzw. 138.621,88 € in die Kalkulation für die Jahre 2025 und 2026 zugestimmt. Die Einstellung der Gebührenüberdeckungen in die Kalkulation wirkt sich gebührenmindernd aus. Aufgrund der vollumfänglich durchgeführten Nachkalkulationen für die Jahre 2021 und 2022 konnten die Gebührenüberschüsse direkt den jeweiligen Leistungen (Kanalgebühr und Klärgebühr jeweils für Schmutzwasser und Niederschlagswasser) zugeordnet werden. Durch diese erfolgte konkrete Zuordnung ergibt sich neben den genannten Verschiebungen zusätzlich der Effekt, dass die Niederschlagswassergebühr nochmals entsprechend geringer ausfällt.

Das Gremium hat der Gebührenkalkulation zugestimmt und die Änderung der Abwassergebührensatzung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Die Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 betragen nun 2,79 € Schmutzwassergebühr (davor 1,82 €) und 0,23 € Niederschlagswassergebühr (davor 0,60 €). Der Landkreisvergleich zeigt, dass trotz der deutlichen Erhöhung der Schmutzwassergebühren bereits jetzt gut ein Drittel der Landkreisgemeinden eine höhere Schmutzwassergebühr hat als die Gemeinde Rechberghausen. Einen Vergleich hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreis Göppingen. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Schurwaldboten wird verwiesen.

 

TOP 6: Feldwege - Vorstellung der geplanten Sanierungsmaßnahmen und Freigabe der Ausschreibung

In der Gemeinde Rechberghausen gibt es verschiedene Feldwege rund um Rechberghausen, von denen manche leider einen immer größer werdenden Sanierungsbedarf aufweisen.

Aus Sicht der Verwaltung befinden sich der Feldweg zwischen dem Umspannwerk und Bartenbach, dem Umspannwerk und Oberhausen und Teilbereiche des Feldwegs von Oberhausen zur Krettenhofstraße im schlechtesten Zustand. Für die Sanierung von Feldwegen können bis zu 40 % der investiven Kosten gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch der normgerechte Ausbau der Feldwege, was bei den meisten Feldwegen eine Verbreiterung bedeutet.

Bei dem Feldweg zwischen dem Umspannwerk und Bartenbach handelt es sich um den Feldweg, der sich im schlimmsten Zustand befindet. Der Feldweg muss auf einer Länge von 170 m saniert werden. Die geschätzten Kosten hierfür betragen bzw. 117.000 € brutto (Sanierung mit normgerechtem Ausbau). Für die Sanierung des Feldwegs kann die Gemeinde bei einer geschätzten Fördersumme von 35 % 40.950 € Fördermittel erhalten und hätte somit einen Eigenanteil von 76.050 € zu tragen.

Auch der Feldweg zwischen dem Umspannwerk und Oberhausen weist einen Sanierungsbedarf auf. Der Feldweg muss auf einer Länge von 500 m saniert werden. Die Kostenschätzung für die Sanierung des Feldwegs beträgt 373.500 € brutto (Sanierung mit normgerechtem Ausbau). Die Förderung für die Sanierung dieses Feldwegs beträgt max. 100.000 € und der Eigenanteil der Gemeinde somit 273.500 €. Im kommenden Jahr soll über eine Umsetzung dieser Feldwegsanierung erneut beraten werden.

Der Feldweg zwischen Oberhausen und der Krettenhofstraße muss in Teilbereichen von insgesamt 280 m saniert werden. Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Feldwegs beträgt 219.300 € brutto (Sanierung mit normgerechtem Ausbau). Für die Sanierung des Feldwegs können bei einer geschätzten Fördersumme von 35 % 76.755 € Fördermittel erhalten werden und der Eigenanteil der Gemeinde würde 142.545 € betragen. Auch bei diesem Feldweg soll im kommenden Jahr eine erneute Beratung durchgeführt werden.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Förderantrag für die Sanierung des Feldwegs Umspannwerk – Bartenbach zu stellen und gab die Ausschreibung frei. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, den Feldweg im Gewann Bruckwasen in die Feldwegekatalogisierung aufzunehmen und in der Beratung über die kommenden Sanierungen vorzustellen. Das Gremium beauftragte das Ingenieurbüro VTG Straub mit der Begleitung der Maßnahme.

 

TOP 7: RÜB 130 - Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen und Freigabe der Ausschreibung
Die Gemeinde Rechberghausen betreibt insgesamt sieben Regenüberlaufbecken („RÜB“), welche über das gesamte Gemeindegebiet verteilt sind. Diese Regenüberlaufbecken dienen der Entlastung des Kanalnetzes bei starken Regenfällen.

In Baden-Württemberg wird bis zum 31. Dezember 2024 für alle Regenüberlaufbecken eine Nachrüstung mit Messtechnik zur Erfassung des Überlauf- und Einstauverhaltens gefordert. Des Weiteren hat sich im Rahmen der neuen wasserrechtlichen Genehmigung die zulässige Drosselmenge an einzelnen Regenüberlaufbecken verändert und Bauwerksprüfungen und Gefährdungsbeurteilungen haben einen Sanierungsbedarf festgestellt.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach den Richtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben eine Förderung zu erhalten. Allerdings ist das maßgebliche Wasser- und Abwasserentgelt der Gemeinde Rechberghausen zu gering und die Gemeinde ist somit nicht antragsberechtigt.

Für das Jahr 2025 ist die Sanierung des RÜB 130 (Stuifenstraße) vorgesehen. Die aktuelle Kostenschätzung für die Modernisierung des RÜB 130 (Stuifenstraße) beträgt 900.818,10 € brutto.

Außerdem ist der Einbau von Sonden und Datenloggern zur Überprüfung des Einstau- und Entlastungsverhaltens an RÜB 208 (Staufenstraße), RÜB 366 (Im Wiesengrund) und RÜB 508 (Schlossmarkt / Lorcher Straße) sowie die Erneuerung des Schaltschranks und der Sonden an RÜB 644 (Maybachstraße) geplant. Das RÜB 548 (Feuerwehr) soll im Jahr 2026 modernisiert werden. Im Jahr 2025 oder 2026 soll außerdem die Modernisierung des RÜB 668 (Erlenwiesen) gemeinsam mit der Stadtentwässerung Göppingen erfolgen. Anschließend sollen die im Rahmen der Bauwerksprüfung und Gefährdungsbeurteilung festgestellten Mängel behoben werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Zeitplan für die kommenden Jahre zu und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Planungen in die Wege zu leiten. Die Ausschreibung der Modernisierungsmaßnahmen des RÜB 130 (Stuifenstraße) wurde freigegeben und das Ingenieurbüro VTG Straub wurde mit der Begleitung der Maßnahme beauftragt.

 

TOP 8: Sportpark Lindach - Sanierung des Rasenplatzes
Leider wurde aktuell festgestellt, dass auf dem Rasenplatz im Sportpark Lindach nach dem Beregnen und stärkeren Regenfällen stellenweise das Wasser steht und der Platz „sumpfig“ wird. Aus diesem Grund wurde durch die Firma Hofele die am Rand des Rasenplatzes liegende Drainagen-Ringleitung, in welche die Quer-Sicker-Drainagen auf dem Rasenplatz ablaufen, gespült und befahren. Dabei wurde festgestellt, dass die Quer-Sicker-Drainagen nicht richtig angeschlossen wurden (Höhenversatz) und dass aus vielen dieser Drainagen Kies kommt. Der aus den Drainagen kommende Kies ist ein Indiz dafür, dass die Drainagen eingestürzt sind. Aus diesem Grund sind Sanierungsarbeiten am Rasenplatz notwendig.

Das Ingenieurbüro Straub hat dem Gremium ein entsprechendes Sanierungskonzept vorgestellt. Dieses beinhaltet neue Drainagenleitungen und neue Beregnungsköpfe für den kompletten Rasenplatz, sowie die Umrüstung des kompletten Flutlichts im Sportpark auf LED. Die Kostenschätzung hierfür beträgt 1.023.721,30 € brutto.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, für diese Sanierungsmaßnahme des Rasenplatzes Sportförderung zu beantragen. Die mögliche Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsfrist für den Förderantrag ist der 31.12. Je nach Haushaltssituation ist vorgesehen, nach der Entscheidung über die Sportförderung (Sommer 2025) ggf. für das Jahr 2026 zusätzlich einen Ausgleichstockantrag zu stellen.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Antrag auf Sportstättenförderung für die Sanierung entsprechend der dritten Variante des Rasenplatzes zu stellen. Das Ingenieurbüro VTG Straub wurde mit der Begleitung der Maßnahme beauftragt.

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