Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Wasserzins- und Entwässerungsgebühren

Am 31.12.2024 ist die vierte Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren fällig.
 
Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.
 
Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden dringend um rechtzeitige Zahlung  gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.  

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