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Wasserzins- und Entwässerungsgebühren
Am 31.12.2024 ist die vierte Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren fällig.
Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.
Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden dringend um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.