Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung am 16.01.2025

TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2024 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.

 
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.

 
TOP 3: Aktueller Bericht aus den Gemeindekindergärten
Frau Waack (Leiterin Kinderhaus „Im Töbele“) informierte, dass im Kinderhaus „Im Töbele“ derzeit 47 Kinder in drei Gruppen betreut werden. Das Kinderhaus habe ein individuelles Eingewöhnungskonzept und jedes Kind werde mit Anerkennung und Wertschätzung als Individuum angenommen. Ein besonderes Highlight im vergangenen Jahr war das Plätzchen backen mit den Kindern aus der Krippe und der Besuch der Raiffeisenbank Rechberghausen mit den Vorschulkindern. Auch die verschiedenen Feste wie beispielsweise der Fasching, der „Oma-Opa-Tag“ und der Familientag werden von den Kindern und Eltern mit Begeisterung angenommen. Der Fachkräftemangel und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, mehrsprachige Kinder sowie Kinder mit Flüchtlingserfahrungen bringen derzeit besondere Herausforderungen mit sich.

Frau Drössler (Leiterin Natur- und Waldkindergarten „Riedwäldle“) berichtete, dass im Natur- und Waldkindergarten „Riedwäldle“ der Neubau des Kindergartens und die damit verbundene Abholung des Bauwagens, der Fasching, der Tag der offenen Tür, ein Ausflug in die Wilhelma und der Lichterweg besondere Highlights waren. Auch im kommenden Jahr sind viele Projekte wie beispielsweise die Außengestaltung des Kindergartens, ein Ausflug in die Forscherfabrik und Eltern-Aktions-Tage geplant.  Durch den Neubau wurde den Erzieherinnen die Arbeit deutlich erleichtert. Unter der Überdachung können sich Kinder nun selbst an- und ausziehen und durch die Räumlichkeiten kann bei besonders schlechtem Wetter nach drinnen ausgewichen werden. Im Natur- und Waldkindergarten werden aktuell 31 Kinder betreut. Bis zum Sommer werden weitere 8 Kinder aufgenommen.

Der Gemeinderat dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre tolle Arbeit und nahm die Berichte zur Kenntnis.

 

TOP 4: Haushaltsplanung 2025 - Entwurf der Haushaltssatzung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan eingebracht. Die wichtigsten Einzelpositionen sowie größere Abweichungen im Ergebnishaushalt sowie die geplanten Investitionsmaßnahmen wurden umfassend erläutert. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen gehört die Gemeinde Rechberghausen zur deutlichen Minderheit, nämlich zu den 13 % der Kommunen, die für das Jahr 2025 einen ausgeglichenen bzw. sogar leicht positiven Ergebnishaushalt einbringen können. Der Entwurf des Ergebnishaushalts weist ein ordentliches Ergebnis von 48.800 € aus, im Vorjahr musste ein negatives Gesamtergebnis von -309.000 € veranschlagt werden. Wesentlich zu diesem positiven Ergebnis beigetragen hat die, abweichend vom allgemeinen Trend, positive Entwicklung der Gewerbesteuer in Rechberghausen.  Als größte Unterhaltungsmaßnahme im Ergebnishaushalt ist die Erneuerung der Technik im Rathaus mit Wiederinbetriebnahme der Wärmepumpe veranschlagt. Diese Maßnahme war bereits im Vorjahr veranschlagt, aufgrund einer ausstehenden Fördermittelbewilligung musste die Maßnahme jedoch zurückgestellt werden. Im Finanzplanungszeitraum wirken sich jedoch sowohl die allgemein schwierigen Rahmenbedingungen bei den Kommunalfinanzen als auch die zuletzt gestiegene eigene Steuerkraft negativ im kommunalen Finanzausgleich aus, so dass in den Finanzplanjahren 2026 – 2028 aus heutiger Sicht jeweils mit einem negativen Ergebnishaushalt gerechnet werden muss.

Im Finanzhaushalt konnte ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 1.018.600 € (Vorjahr: 660.700 €) veranschlagt werden, dieser Wert entspricht der früheren Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt. Mit diesem im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich verbesserten Wert kann in diesem Jahr die ordentliche Tilgung in Höhe von 158.300 € sicher aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, darüber hinaus stehen für Investitionen immerhin 860.300 € (Vorjahr: 482.100 €) aus selbst erwirtschafteten Mitteln zur Verfügung.

Den geplanten Auszahlungen für Investitionen von 4.537.800 € stehen geplante Einzahlungen von 2.473.100 € gegenüber. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von -2.064.700 € Euro kann mit 860.300 € (Vorjahr 482.100 €) aus im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Mitteln gedeckt werden. Eine Kreditaufnahme wurde von der Verwaltung im Jahr 2025 aufgrund eines mehr als ausreichenden Bestands an liquiden Mitteln nicht veranschlagt, in den Finanzplanungsjahren mussten jedoch aufgrund der weiterhin hohen Investitionen in die kommunale Infrastruktur entsprechende Kreditaufnahmen veranschlagt werden. Die restliche Deckung im Finanzhaushalt erfolgt durch eine veranschlagte negative Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von -1.204.400 € (Vorjahr: -1.774.000 €). Bei einem erwarteten Bestand der liquiden Mittel zum 01.01.2025 von rund 5,5 Mio. € ist diese „Rücklagenentnahme“ gesichert.

Der Gemeinderat hat den Entwurf der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen. In der nächsten Sitzung des Gremiums am 06.02.2025 sind die Haushaltsreden der Gemeinderatsfraktionen und Gruppierungen geplant und der Gemeinderat hat die Möglichkeit, Anträge zur Haushaltsplanung zu stellen.

 

TOP 5: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen (WVR) - Entwurf des Wirtschaftsplans 2025
Auch der Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde von der Verwaltung eingebracht. Die Verwaltung hat die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr und die geplanten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen ausführlich erläutert. Den geplanten Auszahlungen für Investitionen von 410.000 € stehen geplante Einzahlungen von 2.800 € gegenüber. Zur Finanzierung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von -407.200 € ist eine entsprechende Kreditaufnahme veranschlagt worden. Im Erfolgsplan musste ein Fehlbetrag von -600.500 € veranschlagt werden (Vorjahr: -55.700 €). Dieser veranschlagte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus der geplanten Erneuerung des zweiten Wasserbehälters im Hochbehälter Bühl (350.000 €) sowie der geplanten Erneuerung der Schaltschränke im Pumpwerk und in beiden Hochbehältern (250.000 €). Im Liquiditätsplan musste eine negative Veränderung des Finanzmittelbestandes von -592.600 € veranschlagt werden (Vorjahr: -68.100 €). Zur Finanzierung dieses Betrages sowie zur Zwischenfinanzierung der Investitionsmaßnahmen sind verstärkt Kassenmittel des Gemeindehaushalts in Anspruch zu nehmen. Hierfür wurde ein Höchstbetrag für Kassenkredite mit 1.150.000 € veranschlagt.

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Wirtschaftsplans zur Kenntnis genommen. In der Sitzung am 06.02.2025 hat auch hier der Gemeinderat Gelegenheit, sich zum vorgelegten Entwurf zu äußern und Anträge zum Wirtschaftsplan einzubringen.

 

TOP 6: Erlass einer Obdachlosensatzung
Leider verlieren immer wieder Menschen ihr Zuhause und werden obdachlos. Die Gemeinden sind dafür zuständig, den betroffenen Personen eine Unterkunft zu suchen. Zudem müssen die Gemeinden regelmäßig Flüchtlinge unterbringen.

Die Bereitstellung einer Wohnung oder eines Zimmers kann entweder mittels Mietvertrag oder mittels Einweisungsverfügung erfolgen. Die Unterbringung von Personen mithilfe einer Einweisungsverfügung hat den Vorteil, dass die Personen keinen Anspruch auf ein Verbleiben in genau dieser Unterkunft haben. Sofern Probleme auftreten, welche beispielsweise zu einer Störung der Hausgemeinschaft führen, können die Personen umgesetzt werden. Dies ist bei einem Mietvertrag nicht möglich. Die Grundlage für eine Unterbringung von Personen mittels Einweisungsverfügung ist eine Obdachlosensatzung.

Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Obdachlosensatzung. Auf die öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Schurwaldbotens wird verwiesen.

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