Gemeinde
Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung am 10.04.2025
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.03.2025 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Ein Bürger aus Oberhausen informierte, dass in Oberhausen zu schnell gefahren wird. Er bat um Ergreifung von Maßnahmen, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren.
Die Vorsitzende informierte, dass in Oberhausen das Smiley-Gerät aufgehängt wurde, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu messen. Anschließend soll mit den Ergebnissen das Straßenverkehrsamt kontaktiert und um Ergreifung weiterer Maßnahmen gebeten werden. Außerdem war die Polizei an mehreren Tagen vor Ort und hat auf Verstöße des Fahrverbots für LKWs geachtet. Dabei wurde kein Verstoß festgestellt.
TOP 3: Gemeinderatsangelegenheiten - Antrag von GRin Stefanie Bantle auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
In § 29 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist festgelegt, dass Gemeinderäte keine Arbeitnehmer der Gemeinde sein können. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Hinderungsgrund. Gemeinderäte, bei denen ein Hinderungsgrund im Laufe der Amtszeit entsteht, müssen aus dem Gemeinderat ausscheiden.
Gemeinderätin Stefanie Bantle ist ab dem 01.06.2025 als Arbeitnehmerin bei der Gemeinde Rechberghausen beschäftigt. Daher liegt ein Hinderungsgrund vor.
Der Gemeinderat stellte gemäß § 29 Ab. 1 Nr. 1 und § 31 Abs. 1 S. 4 GemO fest, dass für die Tätigkeit von Stefanie Bantle als Gemeinderätin ein Hinderungsgrund i. S. v. § 29 Abs. 1 Nr. 1 GemO vorliegt.
TOP 4: Prüfung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat von Dr. Ioannis Gretsias
Beim Ausscheiden eines Mitglieds des Gemeinderats während der Amtszeit rückt die Person nach, welche bei der Feststellung des Wahlergebnisses als nächste Ersatzperson festgestellt wurde. Die Ersatzperson muss im Augenblick des Nachrückens die Wählbarkeit nach § 28 GemO besitzen und es dürfen keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Im Hinblick auf das Ausscheiden von Gemeinderätin Stefanie Bantle steht Herr Dr. Ioannis Gretsias in der Rangfolge der Ersatzpersonen an erster Stelle. Die Wählbarkeit war und ist bei Herrn Dr. Ioannis Gretsias seit der Kommunalwahl 2024 durchgängig gegeben. Hinderungsgründe nach §29 GemO liegen nicht vor.
Der Gemeinderat stellte die Wählbarkeit von Herrn Dr. Ioannis Gretsias fest. Weiter wurde festgestellt, dass Hinderungsgründe, die dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen, nicht vorliegen.
TOP 5: Verpflichtung von Gemeinderat Dr. Ioannis Gretsias
Da GRin Stefanie Bantle aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, rückt Dr. Ioannis Gretsias nach. Nach der Gratulation durch Bürgermeisterin Claudia Dörner sprach Dr. Ioannis Gretsias die Verpflichtungsformel.
TOP 6: Neubesetzung der Ausschüsse für den Gemeinderat
Die Funktionen, die Gemeinderätin Stefanie Bantle in den Ausschüssen wahrgenommen hat, waren neu zu besetzen. Es wurde vorgeschlagen, dass Dr. Ioannis Gretsias die Funktionen in den Ausschüssen von Stefanie Bantle übernimmt.
Der Gemeinderat beschloss die Neubesetzung der Ausschüsse entsprechend des Vorschlags.
TOP 7: Bebauungsplan „Westlich der Schillerstraße“ - Aufstellungsbeschluss
Das Wohngebiet westlich der Schillerstraße ist überwiegend von einer Einfamilienhausbebauung geprägt. Die ersten Gebäude in diesem Gebiet entstanden bereits in den 1930er Jahren, weitere Gebäude kamen in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren dazu. In jüngster Zeit ist hier ein Generationenwechsel in der Eigentümerstruktur festzustellen. Dies betrifft insbesondere die Gebäude entlang der Schillerstraße, aber auch entlang des parallel verlaufenden Hölderlinwegs. Mit dem Wechsel der Eigentümer einher geht häufig eine verstärkte An-, Um- oder Neubautätigkeit zur Anpassung des Gebäudebestandes an zeitgemäße technische Standards, aber auch an die jeweiligen Bedürfnisse der neuen Bewohner. Für einen kleinen Teilbereich des Gebietes existiert der rechtskräftige Bebauungsplan „Gsteinig“ aus dem Jahr 1950, sowie ein Baulinienplan für den Bereich Faurndauer-, Berg-, Jahn- und Schillerstraße aus dem Jahr 1934. Diese sind aus heutiger Sicht aufgrund ihrer Festsetzungscharakteristik jedoch nur in begrenztem Maße geeignet, die weitere städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets beurteilt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben anhand des § 34 BauGB und lässt daher sehr unterschiedliche Bebauungsmöglichkeiten zu.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Durch das Bebauungsplanverfahren wird gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Der Gemeinderat beschloss für den in der Sitzung vorgestellten Lageplan nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Schillerstraße“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
TOP 8: Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Schillerstraße“
Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt hat sich das Gremium für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schillerstraße“ ausgesprochen. Durch den Erlass einer Veränderungssperre kann sichergestellt werden, dass während des Bebauungsplanverfahrens keine den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehenden Entwicklungen im Gebiet stattfinden. Die Veränderungssperre bedeutet nicht, dass im Zeitraum der Veränderungssperre keine baulichen Entwicklungen und Veränderungen mehr möglich sind. Von der Veränderungssperre kann außerdem eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Das Gremium beschloss die Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB und § 4 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg und beauftragte die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
TOP 9: Bausache: Aufstockung des Anbaus - Verbreiterung der Dachgaube - Jahnstraße 10
Das Gebäude Jahnstraße 10 soll umgebaut und aufgestockt werden. So ist vorgesehen, den zweigeschossigen Flachdachanbau um ein weiteres Geschoss aufzustocken. Die Gaube an der Südseite soll erweitert bzw. zum Zwerchgiebel umgebaut werden. Hierfür wird die Baugenehmigung beantragt. Das Vorhaben kann gemäß § 3 Abs. 1 der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden und ist daher abzulehnen.
Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben ab und versagte das städtebauliche Einvernehmen.
TOP 10: Vorstellung der Ergebnisse des Fußverkehrschecks
Beim Fußverkehrs-Check „Schulwege und Barrierefreiheit“ haben die Bürger, Gemeinderäte und die Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort bewertet. In Workshops und Begehungen wurden Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können, erarbeitet. Der Fußverkehrscheck wurde komplett vom Land Baden-Württemberg finanziert. Die Ergebnisse des Fußverkehrschecks wurden in der Sitzung von einem Vertreter des begleitenden Planungsbüros „Planersocietät“ aus Karlsruhe vorgestellt. In den kommenden Monaten werden die einzelnen Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und im Anschluss wird mit dem Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise beraten.
Auf dem Geh- und Radweg „Alte Bahntrasse“ sollen Aufmerksamkeitsmarkierungen angebracht und Kampagnen zur Rücksichtnahme durchgeführt werden. Die Verwaltung befindet sich bereits in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und dem Bauhof über mögliche Maßnahmen und wird diese zeitnah umsetzen. Aufgrund der Topographie und der Grundstücksverhältnisse ist eine generelle Verbreiterung des Radwegs „Alte Bahntrasse“ wahrscheinlich nicht zu realisieren.
Zu gegebener Zeit muss das Gremium über ein generelles Konzept beraten, um Gehwegbreiten in einigen Bereichen der Gemeinde sicherzustellen.
Das Anbringen von Bodenmarkierungen in verkehrsberuhigten Bereichen ist eine sinnvolle Ergänzung, die im Detail mit der Straßenverkehrsbehörde abgeklärt werden muss.
Im Bereich des Edekas befindet sich die Verwaltung bereits in Klärung mit dem Betreiber, ob hier eine gemeinsame Möglichkeit der Beleuchtung des Geh- und Radwegs „Alte Bahntrasse“ besteht. Die restlichen Bereiche ohne Beleuchtung werden untersucht.
Ein möglicher Ersatzstandort der Bushaltestelle an der Feuerwehr wird im Rahmen der nächsten Verkehrsschau beraten. Alternativ soll die Ausweitung der Aufstellfläche am jetzigen Standort geprüft werden.
Über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Ordnung des Hol- und Bringverkehrs an der Georg-Thierer-Grundschule sowie einen möglichen Verkehrsversuch soll im Gremium beraten werden.
Um den Fußgängerüberweg in der Faurndauer Straße sicherer zu gestalten, soll beim Straßenverkehrsamt ein Antrag auf Ausweitung von Tempo 30 gestellt werden. Zusätzlich soll mit der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Verkehrsschau über die Möglichkeit der Reduzierung der Straßenbreite (Aufstellfläche für Fußgänger/Schutzbereich) gesprochen werden.
Über die weitere Vorgehensweise zur Knotenpunktgestaltung Bahnhofstraße/Göppinger Straße soll im Gremium beraten werden.
Bei der Straßenverkehrsbehörde soll ein Antrag auf Bordsteinabsenkung und Einrichtung einer Sperrfläche in der Stelzergasse gestellt werden, um den Zebrastreifen in der Ziegelstraße sicherer zu gestalten.
Über barrierefreie Querungen und die weitere Vorgehensweise diesbezüglich wird separat im Gremium beraten.
Die Verwaltung ist bereits in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und dem Bauhof über mögliche Maßnahmen in Bezug auf die Kontrastierung von Hindernissen und wird diese zeitnah umsetzen. So soll für Sehbehinderte eine bessere Orientierung erreicht werden.
Der Gemeinderat nahm den Bericht über die Ergebnisse des Fußverkehrschecks zur Kenntnis und stimmte der oben dargestellten Vorgehensweise zu.
TOP 11: Sanierung der Friedhofswege - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse
Da auf den Hauptwegen auf dem Friedhof Sanierungsbedarf festzustellen ist, wurde das Büro Fischer + Partner beauftragt, den Zustand dieser Wege zu untersuchen. Im Vorfeld wurde an ausgewählten Stellen Bodenerkundungen durchgeführt, um Aufschluss über den Unterbau zu erhalten. Mit diesen Informationen konnten nun Sanierungskosten ermittelt und geeignete Wegeabschnitte gebildet werden.
Der Unterbau zeigte sich in überwiegenden Bereichen als unzureichend, daher wird in diesen Bereichen die Sanierung im Wege des Vollausbaus vorgeschlagen. Lediglich im Bereich des Weges bei der Aussegnungshalle kann auf den bestehenden Tragschichten unverändert aufgebaut werden. Die nördlichen Wege zwischen den Grabfeldern sollen auf 3,50 m verbreitert werden, um eine Befahrung für die Friedhofsunterhaltung möglich zu machen, ohne die Randbereiche der Wege dabei zu beschädigen. Hinsichtlich der Belagswahl wurde Asphalt und Betonverbundpflaster vorgeschlagen. Anstelle des Verbundpflasters wurde auch die Herstellung als wassergebundene Decke untersucht. Die Kosten sind vergleichbar, die Wegeunterhaltung und auch der Winterdienst sind beim Betonverbundpflaster jedoch deutlich einfacher.
Die Kosten für eine Sanierung des Weges von der Aussegnungshalle in Richtung unterer Parkplatz sowie des mittleren Querwegs oberhalb des unteren Parkplatzes werden inklusive Nebenkosten mit insgesamt ca. 391.000,- € brutto angegeben.
Der Gemeinderat gab die Ausschreibung für die Sanierung der beiden Wegeabschnitte frei und beauftragte das Büro Fischer + Partner mit der Begleitung der Maßnahme.
TOP 12: Radweg „Alte Bahntrasse“ - Sanierung des Hangrutsches - Freigabe der Ausschreibung
Da zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung noch nicht alle technischen Details für die Sanierung des Radwegs vorlagen, wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt.
TOP 13: Erneuerung der Rathaustechnik (Heizung und Lüftung) - Vergabe
Die Wärmeerzeugung im Rathaus besteht aus einer Gasheizung und einer Erdwärmepumpe, die jedoch nicht mehr funktionsfähig ist. Nun ist vorgesehen, eine neue Erdwärmepumpe zu installieren und damit die vorhandenen Erdwärmebohrungen wieder in Betrieb zu nehmen. Zusätzlich soll die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik erneuert werden. Die Gemeinde erhält für diese Maßnahme eine Förderung über 62.000 €.
In der Ausschreibung wurden die Preise für die künftige Wartung der Anlagen aus Gewährleistungsgründen bereits mit abgefragt und bei der Prüfung als gesamtheitliche Bewertung berücksichtigt.
Im Bereich Heizung (Erdwärmepumpe) sind vier Angebote eingegangen. Mit der Position Wartung bewegen sich die Angebote im Rahmen zwischen 124.712,02 € und 135.709,47 € (jeweils brutto). Das wirtschaftlichste Angebot reichte die Firma Karl Hetzler aus Kuchen mit 124.712,02 € (brutto) ein. Die für die Beauftragung maßgebende Summe beläuft sich auf 120.913,54 € brutto (Wartung muss separat beauftragt werden).
Im Bereich MSR-Technik wurden vier Angebote eingereicht. Mit der Position Wartung bewegen sich die Angebote im Rahmen zwischen 83.034,48 € und 138.185,37 € (jeweils brutto). Das wirtschaftlichste Angebot reichte die Firma L & R Elektrotechnik aus Hafenhofen mit 83.034,48 € (brutto) ein. Die für die Beauftragung maßgebende Summe (ohne Wartung) beläuft sich auf 77.084,48 € (brutto).
Bei der Freigabe der Ausschreibung durch den Gemeinderat ging man von ca. 263.000,- € an Gesamtkosten (inklusive Ingenieurhonorar) aus. Im Jahr 2024 ist bereits eine Honorarteilzahlung für die Planungsphase in Höhe von ca. 32.000,- € erfolgt. Zuzüglich des noch ausstehenden Ingenieurhonorars mit ca. 30.000,- € brutto, sind Gesamtkosten in Höhe von 227.998,02 € zu erwarten.
Im Zusammenhang mit der Installation der Erdwärmepumpe und der Erneuerung der MSR-Technik werden noch elektronische Anpassungsarbeiten erforderlich.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Karl Hetzler aus Kuchen mit der Installation einer Erdwärmepumpe zu 120.913,54 € (brutto) und die Firma L&R Elektrotechnik aus Hafenhofen mit der Erneuerung der MSR-Technik zu 77.084,48 € (brutto).