Gemeinde
Bemessung der Grundsteuer
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht zutreffend ist?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Göppingen oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Auskunft über mögliche Sachverständige sind über das Finanzamt Göppingen zu erfragen.
Wichtige Frist:
Um einen anderen Wert in der Grundsteuererklärung anerkennen zu lassen, können Sie als Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiges Gutachten in Auftrag geben. Dies ist jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 möglich. Alle Gutachten, die danach in Auftrag gegeben werden, werden rückwirkend zum 01.01.2022 von den Finanzämtern nicht anerkannt.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Göppingen zur Verfügung.
E-Mail: gutachterausschuss@goeppingen.de
Tel.: 07161/650-7111