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Absolutes Halteverbot
Um die Sicherheit der Grundschulkinder zu erhöhen, hat die Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der Gemeinde und der Verkehrspolizei in der Schulstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Grundschule ein absolutes Halteverbot angeordnet. Dieses Halteverbot ist zeitlich begrenzt und gilt von Montag bis Freitag von 7:30 – 9:00 Uhr und von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr. Mit dieser Maßnahme sollen die gefährlichen Situationen beim Bringen und Abholen der Kinder verhindert werden, da keiner mehr halten und die Kinder weder einsteigen noch aussteigen lassen darf.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und vor allem die Eltern um Beachtung der angeordneten Regelung. Missachtung der Verkehrsregelung wird zur Anzeige gebracht.